Impressum / AGB

Impressum

WIEHENSTROTH TOURISTIK
Inh. Ernst Wiehenstroth
Hermann-Goldstein-Str. 25  •  33330 Gütersloh   
Tel.: (0 52 41) 9646162
E-Mail: info @ radtours.de
USt.-ID Nr. DE 126 867 024


Allgemeine Geschäftsbedingungen (ab 01.07.2018):

1. Geltungsbereich, Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung

1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der Firma Wiehenstroth-Touristik gegenüber einem Verbraucher nach §13 BGB („Kunde“) die ab dem 01.07.2018  abgeschlossen werden.
1.2 Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefon, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen kann, bietet der Anmelder Wiehenstroth-Touristik den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt sowie dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Wiehenstroth-Touristik, kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert Wiehenstroth-Touristik den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per Brief, Fax oder auf einem dauerhaften Datenträger als Bestätigung des Vertrages (z.B. als Anhang einer E-mail). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Wiehenstroth-Touristik  vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

2. Zahlung

2.1 Je nach Reise ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens 20,00 und höchstens 260,00 € je Person zu zahlen. Es gelten jeweils die in der Reiserechnung genannten Zahlungsfristen.  Zusammen mit der Reiserechnung wird der Sicherungsschein gemäß § 651 r BGB ausgehändigt. Vor Erhalt der Reiserechnung und des Sicherungsscheins sind keine Zahlungen zu leisten. 
2.2 Der gesamte Restreisepreis muss spätestens 21 Tage vor Reiseantritt vollständig eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere von Wiehenstroth-Touristik nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung / Buchungsbestätigung.
2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB.
2.4 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt.

3. Unsere Leistungen

3.1 Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbescheinigung (Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden.
3.2 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.

4. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden

4.1 Wiehenstroth-Touristik behält sich vor, den Reisepreis in Ausnahmefällen nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Wiehenstroth-Touristik den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.  Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Preissenkung nach 4.2 wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da der Vertrag unter 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Wiehenstroth-Touristik darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 Wiehenstroth-Touristik behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Wiehenstroth-Touristik hat den Kunden hierüber schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hiervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4  Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 %, kann Wiehenstroth-Touristik sie nicht einseitig vornehmen. Sie kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Wiehenstroth-Touristik bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d.h. Wiehenstroth-Touristik kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Wiehenstroth-Touristik bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die der Veranstalter nach Art. 250 § 10 EGBGB den Kunden zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 2 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt  § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für den Veranstalter mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag  § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Wiehenstroth-Touristik. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z.B. per Email) zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Wiehenstroth-Touristik eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter kann Entschädigungspauschalen bemessen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemessen. Pauschalisiert kann Wiehenstroth-Touristik eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Zeitpunkt des Rücktritts des Kunden, wie folgt verlangen:
Erfolgt der Rücktritt bis 2 Monate vor Reisebeginn 10% des Reisepreises mindestens 20,00 € pro Person, bis 43 Tage: 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 30,00 €, 42-31 Tage: 50% des Reisepreises, mindestens jedoch 40,00 €, 30-21 Tage: 60% des Reisepreises, 20-11 Tage: 70% des Reisepreises, 10-1 Reisetag sowie bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises.
Bei Fahrradreisen gelten folgende Regelungen: Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn 10% des Reisepreises mindestens 20,00 € pro Person, bis 43 Tage: 25% des Reisepreises, mindestens jedoch 30,00 €, 42-31 Tage : 60% des Reisepreises, mindestens jedoch 40,00 €, 30-21 Tage: 75% des Reisepreises, 20-11 Tage: 80% des Reisepreises, 10-1 Reisetag sowie bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises.
Bei Flugreisen werden bei Rücktritt bis 3 Monate  vor Reisebeginn 10% des Reisepreises mindestens 20,00 € pro Person, bis 43 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreise, 42-31 Tage : 75% des Reisepreises, 30-11 Tage: 80% des Reisepreises,  10-1 Reisetag sowie bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises  als Entschädigungspauschale berechnet. Für Sondergruppenreisen sind geänderte Stornofristen möglich, bei Abweichungen gelten die in der Reisebestätigung genannten Fristen.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Veranstaltungstickets für Konzerte, Opern, Theateraufführungen oder Eintrittskarten für Museen werden nicht pauschaliert abgerechnet, sondern müssen im Einzelfall berechnet werden. Je nach Einzelleistung kann sich die dem Veranstalter zu gewährende Entschädigung dabei auf bis zu 100 % des Wertes der Einzelleistung belaufen.
Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Wiehenstroth-Touristik ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
5.3  Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung) besteht nicht. Sollten auf Wunsch des Kunden im Wege der Kulanz noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen werden, kann Wiehenstroth-Touristik ein Umbuchungsentgelt von  25€ pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 42. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich war, weil Wiehenstroth-Touristik dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
5.4  Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn schriftlich oder in Textform (z.B. per Email)  erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Wiehenstroth-Touristik nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wiehenstroth-Touristik kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber Wiehenstroth-Touristik als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wiehenstroth-Touristik darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.

6.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Wiehenstroth-Touristik ordnungsgemäß angeboten hat, aus allein von ihm selbst zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, vorzeitiger Reiseabbruch) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wiehenstroth-Touristik erstattet an den Kunden ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht, soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an sie zurückgezahlt worden sind.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

7.1 Wiehenstroth-Touristik kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn sie diese in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, zu dem ihre entsprechende Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung diese Zahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt. Ein Rücktritt ist von Wiehenstroth-Touristik bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Ferner kann Wiehenstroth-Touristik vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Wiehenstroth-Touristik hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
7.2 Tritt Wiehenstroth-Touristik nach 7.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Wiehenstroth-Touristik, zurückerstattet.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Wiehenstroth-Touristik oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Wiehenstroth-Touristik infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Wiehenstroth-Touristik den Reisemangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wiehenstroth-Touristik kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Wiehenstroth-Touristik die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Wiehenstroth-Touristik Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Wiehenstroth-Touristik innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Wiehenstroth-Touristik verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Wiehenstroth-Touristik hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Wiehenstroth-Touristik auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von Wiehenstroth-Touristik zu erstatten. Wiehenstroth-Touristik ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Wiehenstroth-Touristik zur Last.


9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von Wiehenstroth-Touristik für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
10.1 Wiehenstroth-Touristik verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist Wiehenstroth-Touristik verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Wiehenstroth-Touristik muss den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

11. Versicherung
11.1 Wiehenstroth-Touristik empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- oder Reisekrankenversicherung oder entsprechender Reiseversicherungspakete. Information und Beratung in unserem Büro.


12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Wiehenstroth-Touristik informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde hat sorgfältig auf diese Informationen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen von Wiehenstroth-Touristik zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Wiehenstroth-Touristik hat ihre eigenen Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.


13. Mitwirkungspflichte des Kunden
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensmitwirkungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er haftet für Schäden und das Abhandenkommen von bei Wiehenstroth-Touristik gemieteten Fahrrädern, wenn er einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (§ 823 BGB).
13.2 Bei Schäden oder Verlust des Reisegepäcks bei Flugreisen sollte der Reisende auch eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten.
13.3 Der Reisende hat auf Radtouren die jeweilige Straßenverkehrsordnung des Landes zu beachten.
13.4 Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde Wiehenstroth-Touristik zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der von Wiehenstroth-Touristik mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten.
13.5 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

14. Besonderheiten bei Radreisen
14.1 Jeder Teilnehmer hat auf Radtouren die jeweilige Straßenverkehrsordnung des besuchten Landes zu beachten,  ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften selbst verant­wortlich und haftet für die Schäden, die er sich oder anderen zufügt. Unsere Rad­touren sind so gewählt, dass jeder gesunde Mensch sie bewältigen kann und bei begleiteten Reisen können Sie in regelmäßigen Abständen in den Bus umsteigen. Sollten Sie Bedenken  oder bereits gesundheitliche Probleme haben, beraten Sie sich bitte mit Ihrem Arzt, ob Sie den Anforderungen einer Radreise gewachsen sind. 
14.2 Dem Reisenden obliegt die Pflege und Kontrolle des privaten wie auch des gemieteten Fahrrades während der Tour. Etwaige die Fahrtüchtigkeit einschränkende Mängel eines geliehenen Fahrrades sind der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen. Ein Fahrrad, das im Eigentum des Kunden steht, hat dieser selbständig instand zu halten und gegen Diebstahl zu sichern. Es wird dem Kunden empfohlen, für das eigene Fahrrad entsprechende Fahrradversicherungen und / oder Hausratsversicherungen, die das Fahrrad gegen Diebstahl auch im Ausland versichern, abzuschließen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch im Ausland vom Kunden verursachte Schäden absichert, wird ebenfalls empfohlen.
14.3 Bei Fahrradreisen ist der Transport Ihres eigenen Fahrrades bzw. eines Leihrades gemäß den Reiseleistungen im Reisepreis enthalten. Neben normalen Fahrrädern nehmen wir auch moderne E-Bikes/Pedelecs mit. Bei diesen muss der Akku aber abnehmbar sein.  Für Gepäckstücke und Fahrräder, die während der Reise beschädigt werden, sowie für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen von Reisegepäck und Fahrrädern aus dem Kofferraum, Anhänger oder Fahrgastraum ist jegliche Haftung des Reiseveranstalters ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.


15. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand, Datenschutz, Schlussbestimmungen
15.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Wiehenstroth-Touristik findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Wiehenstroth-Touristik vereinbart.
15.2 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Wiehenstroth-Touristik zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wiehenstroth-Touristik hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@Wiehenstroth-Touristik.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, der Markt- oder der Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe der Daten von Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
15.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.
15.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Veranstalter:
WIEHENSTROTH  TOURISTIK
Inh. Ernst Wiehenstroth
Hermann-Goldstein-Str. 25
33330 Gütersloh
Tel.:    05241 9646162
E-Mail: info@wiehenstroth-touristik.de
http://www.radtours.de